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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Green Lemon | Multimedia – Agentur (im Folgenden „Agentur“) und ihren Auftraggebern.
Unser Ziel ist eine partnerschaftliche, transparente und faire Zusammenarbeit. Diese AGB schaffen dafür den rechtlichen Rahmen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch Beauftragung (z. B. per E-Mail) zustande.
Angebote sind freibleibend und gelten – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage.

3. Leistungen

Die Agentur bietet Leistungen in folgenden Bereichen an: – Grafikdesign – Videoproduktion – Fotografie – Content-Erstellung – Social-Media-Betreuung Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen grundsätzlich selbst. Zur effizienten und professionellen Umsetzung kann die Agentur bei Bedarf qualifizierte externe Partner (z. B. zusätzliche Videografen, Fotografen, Models, Stylisten oder Technikdienstleister) hinzuziehen. Die Gesamtkoordination sowie die kreative und organisatorische Verantwortung verbleiben bei der Agentur. Die Agentur haftet für externe Partner ausschließlich im Rahmen der sorgfältigen Auswahl (Auswahlverschulden). Eine darüberhinausgehende Haftung für Leistungen Dritter wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot individuell festgelegt.

4. Vergütung

Der Stundensatz beträgt 85 EUR netto.
Die Agentur ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) von der Umsatzsteuer befreit – es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten, Lizenzen, Fremdleistungen, Werbebudget) werden transparent und nach vorheriger Abstimmung verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei größeren Projekten kann eine angemessene Anzahlung (bis zu 50 %) vereinbart werden.

6. Zusammenarbeit & Mitwirkung

Für ein optimales Ergebnis ist die Mitwirkung des Auftraggebers wichtig. Dazu gehören insbesondere: – rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Materialien – klare Feedbacks und Freigaben

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

7. Korrekturen & Änderungen

Im Regelfall sind 2 Korrekturschleifen inkludiert.

Weitere Anpassungen oder Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet. Selbstverständlich stimmen wir diese vorab transparent ab.

8. Nutzungsrechte

Alle erstellten Inhalte (Grafiken, Fotos, Videos etc.) bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte – passend zum Projektzweck. Eine erweiterte Nutzung (z. B. für Werbung, Kampagnen oder langfristige Nutzung) ist jederzeit möglich und wird fair zusätzlich vereinbart. Die Agentur darf Projekte zu Referenzzwecken präsentieren (z. B. Website, Social Media), sofern nichts anderes vereinbart wird.

9. Foto- & Videoproduktion

  • Die Agentur ist Urheber der Aufnahmen
  • Rohmaterial verbleibt bei der Agentur (sofern nicht anders vereinbart)

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Rechte und Einwilligungen (z. B. von Personen oder Locations) vorliegen.

10. Produktionsbedingungen (z. B. Wetter & Ausfälle)

Gerade bei Außenproduktionen können Faktoren wie Wetter oder Lichtverhältnisse Einfluss nehmen.
Wir planen Projekte sorgfältig – dennoch können in solchen Fällen Anpassungen oder Terminverschiebungen notwendig sein. Diese gelten nicht als Mangel der Leistung.
Sollte ein vereinbarter Termin aus Gründen ausfallen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z. B. Krankheit, Unfall, technische Defekte, höhere Gewalt), wird ein Ersatztermin vereinbart.
Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzleistungen besteht in diesen Fällen nicht.
Die Agentur bemüht sich, im Falle eines Ausfalls geeigneten Ersatz (z. B. gleichwertige Partner) zu organisieren, kann dies jedoch nicht garantieren.

11. Social Media & Content

Die Agentur unterstützt bei Strategie und Umsetzung – konkrete Erfolge (z. B. Reichweite oder Verkäufe) hängen jedoch von vielen externen Faktoren ab und können nicht garantiert werden.

Freigegebene Inhalte gelten als vom Auftraggeber geprüft und genehmigt.

12. Leistungsabgrenzung

Nicht inkludiert sind (sofern nicht vereinbart): – zusätzliche Korrekturen über das vereinbarte Maß hinaus – kurzfristige Änderungen außerhalb des Projektplans – externe Leistungen (z. B. Models, Locations, Ads-Budget)

Diese Leistungen werden transparent abgestimmt und separat verrechnet.

13. Storno & Ausfall

Sollte ein Termin verschoben oder abgesagt werden, versuchen wir gemeinsam eine gute Lösung zu finden.

Falls dies nicht möglich ist, gelten folgende Richtwerte: – bis 72 Stunden vorher: kostenfrei – 72–24 Stunden: 50 % – unter 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %

Bereits entstandene Kosten werden in jedem Fall weiterverrechnet.

14. Buyout & erweiterte Nutzung

Wenn Inhalte über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus genutzt werden sollen (z. B. Werbung, nationale Kampagnen, unbegrenzte Nutzung), vereinbaren wir dafür eine faire Zusatzlizenz.
Eine vollständige Rechteübertragung („Buyout“) ist möglich und wird individuell kalkuliert.

15. KI-gestützte Inhalte

Zur effizienten Umsetzung können moderne Technologien (inkl. KI) eingesetzt werden.
Dabei achten wir auf Qualität und Sorgfalt – eine absolute Exklusivität von KI-generierten Inhalten kann jedoch nicht garantiert werden.

16. Haftung

Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung gültig.
Hinweis: Diese AGB wurden praxisnah erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung.
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